Mitwirkungspflichten – §52 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.
Mitwirkungspflichten – §52 GwG
52 GwG gilt in Bezug auf Verpflichtete unter der Aufsicht der BaFin nur, soweit sich ihre Aufsichtstätigkeit auf die in...
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