Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz – Überblick & Umsetzung nach §14 GwG
Welche Pflichten hast du nach dem GwG? Wann musst du sie anwenden? Und wie setzt du sie rechtskonform um? In diesem Beitrag erfährst du, welche Sorgfaltspflichten es gibt, wann sie greifen und wie du sie effektiv dokumentierst – inklusive Tools, Tipps und Links zu passenden Schulungen.
Was sind Sorgfaltspflichten nach dem GwG?
Sorgfaltspflichten sind zentrale Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie zielen darauf ab, den Geschäftspartner zu identifizieren, Risiken zu erkennen und die Geschäftsbeziehung zu überwachen.
Zu den allgemeinen Pflichten zählen laut § 10 GwG:
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Identifizierung des Vertragspartners und ggf. des wirtschaftlich Berechtigten
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Einholung von Angaben über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung
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Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten
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Kontinuierliches Monitoring der Geschäftsbeziehung
Wann müssen Sorgfaltspflichten angewendet werden?
Die Anwendung erfolgt immer dann, wenn:
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eine neue Geschäftsbeziehung aufgenommen wird
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einzelne Transaktionen über 15.000 € (bzw. 2.500 € bei Glücksspiel) durchgeführt werden
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ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht
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Zweifel an Kundendaten oder bisherigen Identifizierungen bestehen
Arten der Sorgfaltspflichten – Standard, vereinfacht & verstärkt
Je nach Risiko unterscheiden sich die Anforderungen:
1. Standard-Sorgfaltspflichten (§§ 10–11 GwG) Diese gelten in der Regel für alle Verpflichteten.
2. Vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) Sie sind möglich, wenn eine Risikobewertung ergibt, dass das Geldwäscherisiko gering ist – z. B. bei bestimmten Produkten oder Kunden. Voraussetzung: schriftliche Dokumentation.
3. Verstärkte Sorgfaltspflichten (§§ 15–16 GwG) Diese gelten bei erhöhtem Risiko, etwa bei:
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politisch exponierten Personen (PEP)
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grenzüberschreitenden Beziehungen
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ungewöhnlichen oder komplexen Transaktionen
Sorgfaltspflichten im Überblick
Pflicht | Beschreibung | Was du beachten musst |
---|---|---|
Standard-Sorgfaltspflichten | Identifizierung, Zweck der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung | Bei jeder neuen Geschäftsbeziehung oder risikobehafteten Transaktion anwenden |
Vereinfachte Sorgfaltspflichten | Geringere Anforderungen bei geringem Risiko (z. B. Standardkunden) | Nur mit schriftlich dokumentierter Risikobewertung erlaubt |
Verstärkte Sorgfaltspflichten | Zusätzliche Prüfungen bei erhöhtem Risiko (z. B. PEP, Auslandsbezug) | Dokumentation erweitern + Prüfung von Herkunft der Mittel |
Monitoring | Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Transaktionen | Abweichungen vom Normalverhalten erkennen und bewerten |
Dokumentationspflicht | Erhebung, Speicherung und Nachweis der Sorgfaltspflichten | Archivierung gem. § 8 GwG + DSGVO-Vorgaben beachten |
Praxis-Tipps für die Umsetzung
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Verwende standardisierte Checklisten und Vorlagen für Identifizierung und Dokumentation
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Führe eine klare Risikobewertung für alle Kundenbeziehungen durch
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Schaffe interne Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Maßnahmen
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Schulen deine Mitarbeiter regelmäßig zu neuen Anforderungen und Risiken
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