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Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz – Überblick & Umsetzung nach §14 GwG

Welche Pflichten hast du nach dem GwG? Wann musst du sie anwenden? Und wie setzt du sie rechtskonform um? In diesem Beitrag erfährst du, welche Sorgfaltspflichten es gibt, wann sie greifen und wie du sie effektiv dokumentierst – inklusive Tools, Tipps und Links zu passenden Schulungen.

Was sind Sorgfaltspflichten nach dem GwG?

Sorgfaltspflichten sind zentrale Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie zielen darauf ab, den Geschäftspartner zu identifizieren, Risiken zu erkennen und die Geschäftsbeziehung zu überwachen.

Zu den allgemeinen Pflichten zählen laut § 10 GwG:

  • Identifizierung des Vertragspartners und ggf. des wirtschaftlich Berechtigten

  • Einholung von Angaben über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung

  • Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten

  • Kontinuierliches Monitoring der Geschäftsbeziehung


Wann müssen Sorgfaltspflichten angewendet werden?

Die Anwendung erfolgt immer dann, wenn:

  • eine neue Geschäftsbeziehung aufgenommen wird

  • einzelne Transaktionen über 15.000 € (bzw. 2.500 € bei Glücksspiel) durchgeführt werden

  • ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht

  • Zweifel an Kundendaten oder bisherigen Identifizierungen bestehen


Arten der Sorgfaltspflichten – Standard, vereinfacht & verstärkt

Je nach Risiko unterscheiden sich die Anforderungen:

1. Standard-Sorgfaltspflichten (§§ 10–11 GwG) Diese gelten in der Regel für alle Verpflichteten.

2. Vereinfachte Sorgfaltspflichten (§ 14 GwG) Sie sind möglich, wenn eine Risikobewertung ergibt, dass das Geldwäscherisiko gering ist – z. B. bei bestimmten Produkten oder Kunden. Voraussetzung: schriftliche Dokumentation.

3. Verstärkte Sorgfaltspflichten (§§ 15–16 GwG) Diese gelten bei erhöhtem Risiko, etwa bei:

  • politisch exponierten Personen (PEP)

  • grenzüberschreitenden Beziehungen

  • ungewöhnlichen oder komplexen Transaktionen


Sorgfaltspflichten im Überblick

Pflicht Beschreibung Was du beachten musst
Standard-Sorgfaltspflichten Identifizierung, Zweck der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung Bei jeder neuen Geschäftsbeziehung oder risikobehafteten Transaktion anwenden
Vereinfachte Sorgfaltspflichten Geringere Anforderungen bei geringem Risiko (z. B. Standardkunden) Nur mit schriftlich dokumentierter Risikobewertung erlaubt
Verstärkte Sorgfaltspflichten Zusätzliche Prüfungen bei erhöhtem Risiko (z. B. PEP, Auslandsbezug) Dokumentation erweitern + Prüfung von Herkunft der Mittel
Monitoring Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Transaktionen Abweichungen vom Normalverhalten erkennen und bewerten
Dokumentationspflicht Erhebung, Speicherung und Nachweis der Sorgfaltspflichten Archivierung gem. § 8 GwG + DSGVO-Vorgaben beachten

Praxis-Tipps für die Umsetzung

  • Verwende standardisierte Checklisten und Vorlagen für Identifizierung und Dokumentation

  • Führe eine klare Risikobewertung für alle Kundenbeziehungen durch

  • Schaffe interne Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Maßnahmen

  • Schulen deine Mitarbeiter regelmäßig zu neuen Anforderungen und Risiken


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