Prüfung von Sanktionen: Das müssen Sie beachten
Kurz erklärt: Wer Compliance-Pflichten erfüllen will, muss Sanktions- und Embargoregeln sicher anwenden – nicht nur bei Geschäften mit sanktionierten Staaten, sondern auch bei Transaktionen mit Drittländern und sanktionierten Personen/Organisationen.
1) Sanktionslisten professionell prüfen
Nutzen Sie mindestens diese Quellen und dokumentieren Sie jede Abfrage:
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EU – Consolidated Financial Sanctions List (FSD): Zusammengefasste Namensliste zu EU-Finanzsanktionen.
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FiSaLis (NRW): Recherchetool, das die EU-Liste durchsucht.
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EU Sanctions Map: Erfasst alle in Anhängen gelisteten Personen/Organisationen; komfortable Namenssuche.
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Zoll/FIU-Updates: Neue Pflichten (z. B. zu Russland/Belarus) und Indikatoren für Verdachtsmeldungen.
Wichtig: Diese Tools sind Hilfsmittel. Verbindlich sind die Texte im Amtsblatt der EU bzw. im Bundesanzeiger.
2) „Treffer“ richtig behandeln (Hit-Handling)
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Identität abgleichen: Neben dem Namen stets Geburtsdatum, Ort, Alias, Funktion prüfen.
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Belege anfordern: Falls unklar, Ausweiskopie o. Ä. anfordern, um Namensgleichheit auszuschließen.
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Zuständigkeit klären & eskalieren:
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Güterlieferungen: Anfrage an BAFA über ELAN-K2 → Neue Vorgänge → Sonstige Anfrage → Empfängeranfrage.
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Zahlungen: Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen (München).
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Ergebnis dokumentieren: Screenshots, Fundstellen, Entscheidungslogik, Datum/Uhrzeit.
3) Erfüllungsverbote & Altvertragsklauseln
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Erfüllungsverbote schützen Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus betroffenen Staaten (z. B. wegen Nichtlieferung) während eines Embargos.
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Altvertragsklauseln können die Abwicklung vor Embargostart geschlossener Verträge bis zu einem Stichtag zulassen.
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Prüfen und dokumentieren Sie vertragliche Basis, Zeitpunkte und Rechtsgrundlagen.
4) Sanktionen bei Verstößen (AWG/AWV – Auswahl)
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§ 17 Abs. 1 AWG / § 80 AWV: Vorsätzlicher Verstoß gegen z. B. Waffenembargo → Freiheitsstrafe 1–10 Jahre.
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§ 17 Abs. 5 AWG / § 80 AWV: Leichtfertiger Verstoß → Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
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§ 18 Abs. 1 AWG: Verstöße gegen EU-Sanktionsakte (ohne Waffenembargo) → bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
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§ 19 AWG i. V. m. §§ 81, 82 AWV: Ordnungswidrigkeiten, Geldbußen bis 500.000 €.
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Auch Beihilfe/Anstiftung (StGB §§ 26 ff.) ist strafbar.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Beziehen Sie bei Zweifeln Ihre Rechtsabteilung/externen Counsel ein.
5) Weitere Rechtsrahmen im Blick
Neben Embargos gelten u. a.: EG-Dual-Use-VO, AWG, AWV, KrWaffKontrG.
Details und Auslegungshilfen: BAFA (inkl. HADDEX/Handbuch der Exportkontrolle).
6) Länderrisiken & Screening-Anforderungen
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Hochrisiko-Listen: EU-Liste der Hoch-Risikodrittländer, FATF (Call for Action), Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse, Basel AML Index.
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IT-gestütztes Monitoring: Ex-post und in Echtzeit; Sperre bei Neulistungen; Konten/Vermögenswerte unverzüglich einfrieren; Verfügungs-/Bereitstellungsverbote auch im Zahlungsverkehr durchsetzen.
Weiterführende Informationen finden Sie in „Was ist eine Finanzsanktion?“.
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Hit-Handling Workflow
Schritt | Aktion | Zuständig | Entscheidungsgrundlage | Nachweis/Dokument |
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1. Screening | Compliance / AML | Tooltreffer inkl. Timestamp | Screenshot, Log, Case-ID | |
2. Ident-Abgleich | Name mit DOB/Ort/Alias matchen | Compliance | Rechtsakt-Anhang, Stammdaten | Checkliste Ident-Merkmale |
3. Belege | Ausweis/Unterlagen anfordern (falls unklar) | Frontoffice + Compliance | KYC-Dokumente | Dokumentenablage, Vermerk |
4. Eskalation | BAFA (ELAN-K2) bei Gütern / Bundesbank bei Zahlungen | Compliance | Empfängeranfrage, Richtlinien | Ticket/Antwort, Korrespondenz |
5. Entscheidung | Freigabe, Sperre/Freeze, Meldepflicht prüfen | Compliance + Management | AWG/AWV, Erfüllungsverbot, Altvertrag | Decision Note, Vier-Augen-Freigabe |
6. Reporting | Dokumentation, ggf. Meldung (z. B. SZ FiSankt) | Compliance | Meldevorgaben & interne Policy | Report, Journal, Audit-Trail |
7. Follow-up | Monitoring, Lessons Learned, Regelwerk updaten | Compliance / Revision | KPIs (False Positives, TTR) | Review-Protokoll, Policy-Update |
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