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Proportionalität in der Aufsicht: Erleichterungen für kleine Kreditinstitute

Die BaFin hat in einer aktuellen Mitteilung die Bedeutung der Proportionalität bei der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner und nicht-komplexer Kreditinstitute (Small and Non-Complex Institutions, SNCIs) betont. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für kleine Institute zu reduzieren, ohne die Stabilität und Sicherheit des Bankensystems zu gefährden. Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen werden im Folgenden zusammengefasst.

Proportionalität in der Aufsicht

Fokus auf wesentliche Risiken

Für kleine Institute steht die Konzentration auf wesentliche Risiken im Vordergrund. Eine regelmäßige und anlassbezogene Risikoinventur ist vorgeschrieben, bei der geprüft wird, welche Risiken die Vermögenslage, Kapitalausstattung oder Liquidität beeinträchtigen können. Ein Schwellenwert von 5 Prozent des ökonomischen Risikodeckungspotenzials dient als Orientierung, um zwischen wesentlichen und unwesentlichen Risiken zu differenzieren. Dabei gilt: Mehrere unwesentliche Risiken können zusammen ein wesentliches Risiko darstellen. Das Ergebnis dieser Analyse muss dokumentiert werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Erleichterungen bei der Risikotragfähigkeitsberechnung

Kleine und sehr kleine Institute können bei der Berechnung ihrer Risikotragfähigkeit vereinfachte Methoden anwenden. Dazu gehören:

  • Barwertnahe Verfahren und „Säule 1+“-Ansätze: Diese ermöglichen eine einfachere Beurteilung der Risiken.
  • Pauschalisierte Ermittlung von Risiken: Wenig komplexe Institute dürfen wesentliche Risiken vereinfacht oder pauschalisiert berechnen.
  • Puffer im Risikodeckungspotenzial: Statt schwer quantifizierbarer Risiken können angemessene Puffer vorgehalten werden. Es ist jedoch notwendig, die abgedeckten Risiken zu dokumentieren.

Diese Ansätze reduzieren den Aufwand und gewährleisten dennoch eine angemessene Genauigkeit bei der Risikomessung.

Stresstests mit Augenmaß

Die Anforderungen an Stresstests sind an die Größe und Komplexität der Institute angepasst. Kleine Institute müssen nicht alle Tests quartalsweise aktualisieren. Sehr kleine Institute können sich auf einen risikoartenübergreifenden Stresstest beschränken, wobei Sensitivitätsanalysen als ausreichend angesehen werden. Inverse Stresstests dürfen unter bestimmten Bedingungen entfallen.

Berichtswesen: Weniger Aufwand, mehr Flexibilität

Während kleine Institute weiterhin vierteljährliche Gesamtrisikoberichte erstellen müssen, können sie in stabilen Geschäftsbereichen längere Aktualisierungsintervalle nutzen. Ein gesonderter Bericht zu Sanierungsplanindikatoren ist nicht mehr erforderlich. Die BaFin erlaubt zudem, auf Validierungsberichte von Dienstleistern zurückzugreifen, anstatt eigene Berichte zu erstellen, solange die Ergebnisse angemessen geprüft werden.

Vereinfachte Prozesse und klare Regeln

Die neuen Regelungen unterstreichen, dass auch kleine Institute ihre Risiken effizient und ressourcenschonend steuern können. Mit klar definierten Schwellenwerten und der Möglichkeit zur Nutzung vereinfachter Methoden schafft die BaFin einen Rahmen, der den spezifischen Anforderungen kleiner Kreditinstitute gerecht wird.

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          Was ändert sich mit den neuen MaRisk 7.0?

          Die neuen MaRisk-Anforderungen können für Banken eine Herausforderung darstellen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Banken ihre internen Prozesse und Systeme überarbeiten. Mit den MaRisk 7.0 sollen Regelungslücken und/oder Neuregelungen zu folgenden 5 Themen erfolgen:

          1. Vorgehen bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
          2. Direktinvestitionen in Immobilien
          3. Spezialfonds
          4. Geschäftsmodellanalyse
          5. Handel im Home-Office.

          EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung

          Die Aufsicht plant eine zügigere Umsetzung durch eine stärkere Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien. Dieses Vorgehen soll bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung Anwendung finden.

          Nationale Öffnungsklauseln und Erleichterungen sind für kleinere und mittlere Institute bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung geplant. Damit soll dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung getragen werden.

          Direktinvestitionen in Immobilien

          Die Berücksichtigung von Direktinvestitionen in Immobilien soll aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobilieneigengeschäften mit den MaRisk 7.0 erfolgen.

          Die kreditprozessualen Anforderungen finden bei Immobilieneigengeschäften über Beteiligungen bereits Anwendung. Hier soll eine Klarstellung erfolgen, welche Regelungen der MaRisk (insbesondere BTO 1) für diese Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen gelten.

          Neben diesen Beteiligungsmodellen nutzen Institute zunehmend auch Direktinvestitionen. Für die ökonomisch ähnlich zu bewertenden Direktinvestitionen finden die Regelungen der MaRisk bislang keine Anwendung.

          Diese Regelungslücke soll über eine Berücksichtigung in einem neuen Abschnitt BTO 3 oder durch Ergänzungen des BTO 1 in den MaRisk 7.0 geschlossen werden.

          Geschäftsmodellanalyse

          Die Geschäftsmodellanalyse / die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells werden in den MaRisk bislang nicht explizit behandelt. Mit den MaRisk 7.0 sollen Klarstellungen mit dem Ziel vorgenommen werden, dass die Themen Gleichlauf von operativer Geschäftsplanung und Berichtswesen in den MaRisk verankert werden.

          Die Geschäftsmodellanalyse hat auch in der Aufsichtsarbeit hohe Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil in der SREP-Methodik dar.

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          Was ist die Ziele der S+P Seminare Aufsichtsrecht?

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          Welche Themen werden in den S+P Seminaren Aufsichtsrecht behandelt?

          Die Seminare zum Aufsichtsrecht von S+P decken eine Vielzahl wichtiger Themen ab. Dazu gehören die Grundlagen des Aufsichtsrechts und die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie MaRisk 7.0, ICAAP und ILAAP. Zudem wird das Risikomanagement von ausgelagerten Dienstleistungen behandelt. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherung gegen IT- und Cyber-Risiken sowie der Aufbau und die Überwachung einer starken Corporate Governance. Diese Themen vermitteln umfassende Kenntnisse für die erfolgreiche Anwendung des Aufsichtsrechts in der Praxis.

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          Wie kann ich mich für ein S+P Seminar anmelden?

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          Aktuelles zu MaRisk-Updates

          Definition Aufsichtsrecht

          Das Aufsichtsrecht regelt die Überwachung von Finanzdienstleistern, Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen. Es schützt Anleger und sichert die Stabilität des Finanzsystems durch Vorschriften zu Risikomanagement, internen Kontrollen, Compliance und Berichtspflichten.

          Diese Vorschriften gewährleisten, dass die betroffenen Institutionen verantwortungsvoll handeln und regulatorische Standards einhalten.

          Was sind die MaRisk und warum sind sie wichtig?

          Die MaRisk, festgelegt von der BaFin, sind Richtlinien für Banken und Finanzdienstleister in Deutschland, die Anforderungen an Risikomanagement und interne Kontrollen definieren. Sie gewährleisten finanzielle Stabilität, regulatorische Compliance, Transparenz und stärken das Vertrauen der Kunden, wodurch die Robustheit und Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute gesichert wird.

          MaRisk Prüfung & Nichteinhaltung

          Die MaRisk müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Zudem sind sie bei wesentlichen Änderungen in der Geschäftsaktivität oder im Risikoprofil des Unternehmens anzupassen, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen entsprechen.

          Bei Nichteinhaltung der MaRisk können aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die BaFin erfolgen. Diese Maßnahmen können von formellen Verwarnungen und Bußgeldern bis hin zu restriktiveren Sanktionen reichen. Im schlimmsten Fall kann die BaFin die Geschäftserlaubnis des Instituts entziehen, was zu erheblichen operationalen und finanziellen Folgen führt.


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