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Hochrisikostaaten im Fokus: Maßnahmen und Herausforderungen

Die BaFin hat umfangreiche Maßnahmen und Vorschriften für den Umgang mit Hochrisikostaaten etabliert, die sich aus den EU-Verordnungen und FATF-Empfehlungen ableiten. Diese Regeln zielen auf die Eindämmung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsrisiken ab.

Maßnahmen der BaFin gegenüber Hochrisikostaaten

Die BaFin spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere im Umgang mit Hochrisikostaaten. Diese Länder weisen erhebliche Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung illegaler Finanzströme auf und stellen eine Gefahr für das internationale Finanzsystem dar. Um diese Risiken zu minimieren, hat die BaFin mehrere Maßnahmen implementiert:

  1. Verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß §15 Abs. 5 GwG:
    Unternehmen und Finanzinstitute müssen zusätzliche Informationen über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte und den Zweck von Transaktionen einholen. Vor der Begründung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung mit Personen oder Organisationen aus Hochrisikostaaten ist die Zustimmung der Führungsebene erforderlich. Zudem müssen laufende Geschäfte kontinuierlich überwacht werden, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

  2. Spezifische Restriktionen für besonders kritische Länder:
    Für Länder wie Nordkorea und Iran gelten besonders strenge Auflagen. Deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ausländische Korrespondenzbanken keine Verbindungen zu diesen Staaten haben. Transaktionen mit Bezug zu diesen Ländern unterliegen melde- und genehmigungspflichtigen Auflagen, die eine umfassende Prüfung erfordern.

  3. Präventive Maßnahmen:
    Unternehmen müssen ihre internen Prozesse so gestalten, dass Umgehungsgeschäfte über Drittstaaten verhindert werden können. Dies betrifft insbesondere Länder wie die Türkei oder die Vereinigten Arabischen Emirate, die häufig als Zwischenstationen für illegale Finanzströme genutzt werden. Die BaFin fordert zudem eine lückenlose Dokumentation aller Risikobewertungen und Compliance-Maßnahmen.

Aktualisierungsrhythmus der BaFin-Listen

Die BaFin aktualisiert ihre Listen der Hochrisikostaaten regelmäßig, um den neuesten Entwicklungen in der internationalen Geldwäschebekämpfung Rechnung zu tragen. Dabei orientiert sie sich an den Berichten der Financial Action Task Force (FATF) sowie an den EU-Delegierten Verordnungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach jedem FATF-Plenum – das dreimal jährlich stattfindet – passt die BaFin ihre Listen innerhalb weniger Wochen an. Zusätzlich werden Änderungen in den EU-Verordnungen zeitnah übernommen.

Das jüngste Rundschreiben der BaFin enthält die aktuellen Listen und wurde im Dezember 2024 veröffentlicht. Diese regelmäßigen Updates sind entscheidend, um Unternehmen und Finanzinstitute über neue Risiken zu informieren und ihre Compliance-Systeme entsprechend anzupassen.

Aktuelle FATF-Grey-Liste

Die FATF führt eine sogenannte Grey-Liste mit Ländern, die unter verstärkter Beobachtung stehen, da sie strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Aktuell umfasst diese Liste 25 Länder aus verschiedenen Regionen:

  • Afrika: Algerien, Angola, Burkina Faso, Kamerun, Mali, Mosambik, Namibia, Nigeria, Südafrika, Südsudan, Tansania sowie Côte d’Ivoire und die Demokratische Republik Kongo

  • Naher Osten: Jemen, Libanon und Syrien

  • Europa: Bulgarien, Kroatien und Monaco

  • Amerika: Haiti und Venezuela

  • Asien: Laos, Nepal und Vietnam

Diese Länder stehen unter verstärkter Beobachtung durch die FATF und müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche zu verbessern. Unternehmen sollten bei Geschäften mit diesen Ländern besonders vorsichtig sein und verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.

Vorschriften für Unternehmen bei Geschäften mit Hochrisikostaaten

Unternehmen sind verpflichtet, strenge Vorschriften einzuhalten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Organisationen aus Hochrisikostaaten eingehen oder Transaktionen durchführen:

  1. Risikomanagement:
    Unternehmen müssen die Länderlisten der FATF und BaFin in ihre Risikoanalysen integrieren. Dies umfasst die Bewertung von Geschäftspartnern sowie die Überprüfung von Transaktionsmustern auf verdächtige Aktivitäten. Moderne AML-Software kann hierbei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.

  2. Transaktionsbezogene Maßnahmen:
    Bei Einzahlungen oder Überweisungen müssen Unternehmen die Herkunft der Vermögenswerte prüfen und sicherstellen, dass keine Verbindung zu illegalen Aktivitäten besteht. Risikobasierte Kontrollen wie verschärfte Bonitätsprüfungen sind ebenfalls erforderlich.

  3. Organisatorische Pflichten:
    Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult werden, um länderspezifische Risikoprofile zu verstehen und Verdachtsfälle frühzeitig zu melden. Zudem sollten interne Meldewege eingerichtet werden, um Compliance-Verstöße schnell zu adressieren.

Für Finanzinstitute gelten darüber hinaus spezifische Vorschriften wie das Verbot der Zusammenarbeit mit nicht-lizenzierten Payment Agents in Hochrisikoregionen sowie monatliche Reporting-Pflichten an die BaFin bei Geschäften mit Nordkorea oder Iran.

Auswirkungen auf internationale Geschäfte

Die Einstufung eines Landes als Hochrisikostaat hat erhebliche Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen:

  1. Erhöhte Transaktionskosten:
    Die zusätzlichen Prüfpflichten führen zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand sowie längeren Bearbeitungszeiten bei Transaktionen. Dies kann insbesondere bei Handelsfinanzierungen kostspielig sein.

  2. Eingeschränkte Geschäftsmöglichkeiten:
    Viele Banken verweigern präventiv den Zahlungsverkehr mit Grey-List-Ländern oder verlangen zusätzliche Sicherheiten für Transaktionen mit diesen Staaten. Auch Versicherungen setzen höhere Prämien an oder lehnen Deckungen ab.

  3. Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen §15 GwG:
    Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 5 Millionen Euro oder 10 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens sind möglich. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen in Unternehmen oder Banken.

Prüfpflichten nach §15 GwG im Detail

Die Prüfpflichten nach §15 GwG stellen sicher, dass Unternehmen ihre Geschäftspartner gründlich überprüfen und potenzielle Risiken minimieren:

  • Vor Geschäftsabschluss: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Vertragspartner auf Sanktionslisten überprüft werden und keine Strohmannkonstruktionen vorliegen (z.B., wenn wirtschaftlich Berechtigte verschleiert werden). Auch Firmenregister sollten eingesehen werden, um Transparenz über Unternehmensstrukturen zu gewährleisten.

  • Während der Geschäftsbeziehung: Die KYC-Daten (Know Your Customer) müssen jährlich aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass keine neuen Risiken auftreten oder sich bestehende Risiken verschärfen. Moderne Technologien wie KI-gestützte Tools können dabei helfen, verdächtige Transaktionsmuster frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Praktische Tipps für Unternehmen

Um den Anforderungen der BaFin gerecht zu werden und Risiken effektiv zu managen, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  1. Risikomatrix erstellen: Eine detaillierte Gewichtung der Länderrisiken basierend auf Transaktionsvolumen und Branchenzugehörigkeit hilft dabei, risikobasierte Entscheidungen zu treffen.

  2. Fallstudien nutzen: Die Analyse von Musterfällen kann typische Fehlerquellen aufzeigen und dazu beitragen, eigene Prozesse zu optimieren – beispielsweise bei Handelsfinanzierungen mit Hochrisikoländern wie Iran oder Venezuela.

  3. Technologie einsetzen: Blockchain-basierte Lösungen können dabei helfen, Dokumente fälschungssicher zu machen und Transparenz in komplexen Lieferketten zu schaffen – ein entscheidender Vorteil bei Geschäften mit Hochrisikoländern.

Die BaFin betont jedoch ausdrücklich, dass legitime Geschäfte mit Hochrisikostaaten weiterhin möglich sind – vorausgesetzt, Unternehmen handeln risikobewusst und verfügen über robuste Compliance-Systeme gemäß den gesetzlichen Vorgaben des GwG (Geldwäschegesetz). Ein vollständiger Rückzug aus diesen Märkten ist nicht erforderlich; vielmehr geht es darum, Risiken gezielt zu minimieren und internationale Standards einzuhalten.