BGH Urteil Juli 2024: Erhöhte Haftung für Geschäftsführer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2024 ein weitreichendes Urteil zur Haftung von Geschäftsführern gefällt, das die Verantwortung für Insolvenzverschleppung auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen aufrechterhält. Als Geschäftsführer haftest du nun auch für Schäden, die erst nach deinem Ausscheiden entstehen, wenn diese auf eine während deiner Amtszeit entstandene Gefahrenlage zurückzuführen sind. Das Urteil ist eine deutliche Verschärfung und zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Einhaltung der Insolvenzantragspflicht ist.
Was bedeutet das konkret?
Das BGH-Urteil (23.07.2024, II ZR 206/22) besagt, dass Geschäftsführer auch nach ihrem Ausscheiden noch für Pflichtverletzungen haften, wenn diese während ihrer Amtszeit eine Gefahrenlage geschaffen haben, die später zu Schäden führt. Konkret geht es hier um die Insolvenzantragspflicht: Wenn du als Geschäftsführer diese Pflicht verletzt hast und das Unternehmen insolvenzreif wird, haftest du weiterhin für die dadurch entstandenen Schäden, auch wenn diese erst nach deinem Austritt auftreten.
Diese Entscheidung betrifft vor allem Unternehmen, die in wirtschaftlich schwierigen Situationen stecken. Für Geschäftsführer insolvenzgefährdeter Gesellschaften bedeutet dies, dass sie sorgfältig auf die Einhaltung der Insolvenzantragsfristen achten müssen. Selbst wenn ein neuer Geschäftsführer nach deinem Ausscheiden die Geschäfte übernimmt, wirst du weiterhin für die zuvor geschaffenen Risiken haftbar gemacht, sofern diese sich später realisieren.
Ein Beispiel verdeutlicht das Risiko: Stell dir vor, das Unternehmen zeigt schon während deiner Amtszeit finanzielle Schwierigkeiten. Du entscheidest dich, keinen Insolvenzantrag zu stellen, da du hoffst, dass sich die Lage verbessert. Nach deinem Ausscheiden wird die Lage jedoch kritischer, und die Gesellschaft gerät in Insolvenz. In diesem Fall haftest du weiterhin für Schäden, die durch deine unterlassene Insolvenzantragstellung verursacht wurden – selbst wenn diese erst entstehen, nachdem du die Verantwortung abgegeben hast.
Wann endet die Haftung?
Das Urteil stellt klar, dass die Haftung eines Geschäftsführers auch nach dem Ausscheiden bestehen bleibt, solange die durch die Pflichtverletzung geschaffene Gefahrenlage fortbesteht. Eine Entlastung kann nur erfolgen, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich eine stabile Erholung zeigt und erst danach erneut insolvenzreif wird. Eine einfache Amtsniederlegung reicht hier nicht aus, um von der Haftung befreit zu werden. Es muss bewiesen werden, dass das Unternehmen sich stabilisiert hat und die Insolvenzreife nicht mehr in Zusammenhang mit deiner Amtszeit steht.
Was bedeutet das für die Praxis?
Diese neue Entscheidung verschärft das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und zeigt die Bedeutung einer frühzeitigen und genauen Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens. Ein Geschäftsführer, der in der Krise das Risiko einer Insolvenzverschleppung eingeht, kann später haftbar gemacht werden, wenn er nicht rechtzeitig die Insolvenzantragspflicht erfüllt. Das Urteil weist darauf hin, dass die Einhaltung der Insolvenzantragsfrist nicht nur den Schutz des Unternehmensvermögens sicherstellt, sondern auch den Gläubigern zugutekommt, die vor insolventen Vertragspartnern geschützt werden sollen.
Ein weiteres Risiko entsteht durch die Unsicherheit, wann genau die Insolvenzantragspflicht beginnt. Die Insolvenzantragspflicht muss bei einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden. Diese Frist korrekt zu bestimmen, kann schwierig sein, da der Fristbeginn an die objektive Erkennbarkeit der Insolvenzanzeichen geknüpft ist. Dies bedeutet, dass Geschäftsführer die Lage des Unternehmens regelmäßig überwachen und beurteilen müssen.
Was kannst du tun, um dich abzusichern?
Als Geschäftsführer in einer Krisensituation ist es essenziell, frühzeitig professionelle Beratung einzuholen und die finanzielle Lage des Unternehmens im Auge zu behalten. Schulungen und Weiterbildungen sind ebenfalls ratsam, um immer auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und Haftungsrisiken zu sein. Ein gezieltes Seminar kann dir helfen, die Insolvenzantragspflicht zu verstehen und Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen. Besonders wichtig ist es, eine klare Strategie für den Umgang mit finanziellen Schwierigkeiten zu entwickeln und die Dokumentation aller entscheidenden Schritte zur Insolvenzantragstellung zu sichern.
Ein empfehlenswertes Seminar ist das GmbH-Geschäftsführer-Seminar bei S+P. Hier werden die grundlegenden Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers ausführlich erläutert, insbesondere in Krisenzeiten. In diesem Lehrgang lernst du die rechtlichen Anforderungen und die Fallstricke kennen, die bei einer Insolvenzverschleppung entstehen können. Auch die persönliche Haftung, die durch das aktuelle BGH-Urteil verstärkt wurde, wird hier eingehend besprochen.
Fazit: Verantwortung endet nicht mit dem Ausscheiden
Das aktuelle BGH-Urteil stellt hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern. Wenn du in der Geschäftsführung tätig bist oder planst, in die Geschäftsführung einer Gesellschaft einzutreten, ist dieses Urteil eine klare Warnung: Deine Verantwortung endet nicht automatisch mit deinem Austritt. Im Falle einer Insolvenzverschleppung haftest du auch dann noch, wenn du die Gesellschaft bereits verlassen hast und der Schaden erst später entstanden ist. Die einzige Möglichkeit, dieses Risiko zu vermeiden, besteht darin, sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten und rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Ausbildung und der fortlaufenden Weiterbildung im Bereich Geschäftsführung. Investiere in die notwendige Schulung, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und deine Verantwortung in der Geschäftsführung professionell wahrzunehmen.