BaFin-Bußgelder setzen neue Maßstäbe für Geldwäschebeauftragte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen eine deutsche Bank 30 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 600.000 Euro verhängt. Die Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) und das Kreditwesengesetz (KWG) sind ein klares Signal an die gesamte Finanzbranche: Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben ist nicht verhandelbar. Doch was genau hat zur Sanktion geführt, und welche Lehren lassen sich daraus ziehen?
Mangelnde Kontrollen und Versäumnisse in der Geldwäscheprävention
Die Bank wurde von der BaFin in mehreren zentralen Bereichen der Geldwäscheprävention und Kreditvergabe beanstandet. Unter anderem wurden folgende Pflichtverstöße festgestellt:
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Fehlende wirksame Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen
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Nicht erfolgte Aufbewahrung von Legitimationsnachweisen und Meldeadressen
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Unzureichende kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen
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Keine angemessene Berücksichtigung negativer Informationen bei der Kundenrisikoeinstufung
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Fehlende Erhebung der Namen wirtschaftlich Berechtigter
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Fehlende Zustimmung der Führungsebene vor Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko
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Unterlassene Verdachtsmeldungen
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Vergabe von Krediten ohne ausreichende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Relevante gesetzliche Grundlagen
Die Verstöße betreffen zentrale Vorschriften des Geldwäschegesetzes:
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Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG: Kreditinstitute sind verpflichtet, interne Kontrollmechanismen zur Geldwäscheprävention zu schaffen und kontinuierlich zu überwachen.
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Aufbewahrungspflichten nach § 8 GwG: Kundendaten, Legitimationsnachweise und sonstige Belege sind fünf Jahre aufzubewahren.
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Kontinuierliche Überwachung nach § 10 GwG: Banken müssen Geschäftsbeziehungen aktiv überwachen und relevante Kundendaten regelmäßig aktualisieren.
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Erhebung wirtschaftlich Berechtigter nach § 11 GwG: Die Identität wirtschaftlich Berechtigter muss festgestellt und dokumentiert werden.
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Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG: Bei erhöhten Risiken oder PEP-Status ist die Zustimmung der Führungsebene erforderlich.
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Meldung von Verdachtsfällen nach § 43 GwG: Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.
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Kreditvergabe nach § 18 KWG: Kreditinstitute dürfen Darlehen erst nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren.
Warum sind diese Vorschriften so wichtig?
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen dient nicht nur der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern auch dem Schutz des Finanzsystems insgesamt. Banken, die diese Vorschriften missachten, können leicht zum Ziel von Finanzkriminalität werden oder ungewollt illegale Geldströme begünstigen.
Was bedeutet das für Geldwäschebeauftragte?
Die Sanktionen der BaFin zeigen, dass die Anforderungen an die Geldwäscheprävention in Deutschland immer strenger durchgesetzt werden. Geldwäschebeauftragte sollten folgende Punkte besonders beachten:
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Interne Sicherungsmaßnahmen regelmäßig prüfen: Sicherstellen, dass Kontrollen zur Geldwäscheprävention effektiv sind.
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Dokumentation und Aufbewahrungspflichten einhalten: Alle Kundenunterlagen und risikorelevanten Informationen ordnungsgemäß speichern.
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Risikoanalyse optimieren: Negative Informationen und Auffälligkeiten aktiv in die Bewertung einfließen lassen.
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Sorgfaltspflichten nach dem GwG umsetzen: Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und Verdachtsmomente dokumentieren.
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Verdachtsmeldungen konsequent abgeben: Eine frühe Meldung kann rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Fazit: Keine Toleranz für Compliance-Verstöße
Die verhängten Bußgelder sind ein mahnendes Beispiel dafür, dass Versäumnisse in der Geldwäscheprävention ernsthafte Konsequenzen haben. Banken und Finanzinstitute müssen ihre internen Prozesse stetig überprüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Geldwäschebeauftragte sollten sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand der regulatorischen Vorgaben bleiben. Ein praxisnahes Update zu den aktuellen Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung bietet das S+P Unternehmerforum. Dort erhältst du wichtige Informationen, um Verstöße wie die hier aufgezeigten zu vermeiden und deine Organisation rechtssicher aufzustellen.