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6. Mai 2026
Lesezeit: 5 Minuten

Compliance-Albtraum 2026: China Order 834 & 835, werden China-Audits jetzt als Spionage qualifiziert? Haftet Dein C-Level jetzt persönlich und unmittelbar?

I. Warum Du diesen Artike lesen solltest:

Du solltest diesen Text lesen, weil er den geopolitischen Umbruch von der abstrakten Theorie in konkrete Haftungsrisiken übersetzt. Er zeigt Dir, wie Du:

  • Dich persönlich vor strafrechtlicher Verfolgung schützen.

  • Das Unternehmen vor der Enteignung in China bewahrst.

  • Gleichzeitig die europäischen Aufsichtsbehörden durch lückenlose Dokumentation der „rechtlichen Unmöglichkeit“ auf Distanz hälst.

Es geht nicht mehr um „Best Practice“, sondern um den Schutz Deiner persönlichen Freiheit und der Existenz Deines Unternehmens.

China Titel
[index]

FAQ: Compliance-Albtraum 2026 – China Orders 834 & 835

  • Warum sind die China Orders 834 und 835 ein Gamechanger für Compliance?

    Die Verordnungen markieren eine geopolitische Zäsur: Während EU-Regelwerke wie LkSG und CSDDD Transparenz erzwingen, qualifiziert China genau diese Maßnahmen als Risiko für die nationale Sicherheit. Dadurch entsteht ein direkter Konflikt – rechtmäßiges Verhalten in der EU kann in China als Spionage oder Sabotage gewertet werden.

  • Gelten Übergangsfristen für die neuen Vorschriften?

    Nein. Beide Orders sind im April 2026 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Unternehmen befinden sich damit potenziell bereits im Rechtsverstoß, ohne ihre Prozesse angepasst zu haben. Besonders kritisch sind kurzfristige Reaktionsfristen bei behördlichen Untersuchungen.

  • Haften Geschäftsführer und Vorstände jetzt persönlich?

    Ja, und zwar unmittelbar. Das C-Level steht in einem Haftungsdilemma: Die Einhaltung von EU-Recht kann zu Enteignung oder Sanktionen in China führen, während das Ignorieren europäischer Pflichten Bußgelder und Organhaftung auslöst. Zusätzlich drohen persönliche Maßnahmen wie Ausreiseverbote („Exit-Bans“).

  • Können Compliance-Audits tatsächlich als Spionage gelten?

    In vielen Fällen ja. Die Anforderung von Lieferketten- oder ESG-Daten kann unter Order 834 als illegale Datenerhebung interpretiert werden. Besonders kritisch sind Vor-Ort-Audits und der Transfer sensibler Industriedaten ins Ausland.

  • Was bedeutet das für Compliance-Abteilungen konkret?

    Compliance muss ein „Dilemma-Management“ etablieren. Das bedeutet:
    • Dokumentation widersprüchlicher Rechtspflichten
    • Nachweis der rechtlichen Unmöglichkeit bestimmter Maßnahmen
    • Aufbau von Data-Gating-Systemen zur Kontrolle von Datenflüssen

  • Welche Risiken bestehen für Geldwäschebeauftragte?

    Geldwäschebeauftragte stehen vor einem Zielkonflikt: Die Umsetzung westlicher Sanktionen kann nach Order 835 illegal sein. Falsch konfigurierte Screening-Systeme (z. B. „False Positives“) können bereits als wirtschaftsschädigendes Verhalten gewertet werden und Gegensanktionen auslösen.

  • Wie können Unternehmen sich rechtlich absichern?

    Der zentrale Ansatz ist das „Dilemma-Protokoll“. Jede Entscheidung muss dokumentieren:
    • Welche Pflicht aus EU-Recht besteht
    • Welches chinesische Gesetz dagegensteht
    • Warum eine bestimmte Risikoabwägung getroffen wurde
    Ziel ist die Entlastung der Geschäftsleitung im Haftungsfall.

  • Welche operativen Maßnahmen sind jetzt notwendig?

    Unternehmen sollten sofort handeln:
    • Trennung von China-IT-Systemen („In-China-for-China“)
    • Ersatz kritischer Audits durch lokale Dienstleister
    • Einführung von Reisebeschränkungen für exponierte Mitarbeiter
    • Anpassung von Sanktions- und Transaktionsmonitoring-Systemen

  • Gibt es langfristige strategische Lösungen?

    Ja, aber sie sind tiefgreifend:
    • Diversifizierung der Lieferketten (Dual-Sourcing)
    • Rechtliche Trennung von China-Geschäften
    • Reduktion geopolitischer Abhängigkeiten
    Ziel ist es, im Eskalationsfall handlungsfähig zu bleiben.

I. Hinführung zur Problematik

Die geopolitische Landschaft des Jahres 2026 ist von einer beispiellosen regulatorischen Fragmentierung geprägt, die globale Lieferketten in ein juristisches Hochrisikogebiet verwandelt hat. Mit dem Inkrafttreten der chinesischen Verordnungen Order 834 und 835 hat Peking eine Architektur geschaffen, die westliche Unternehmen vor eine existenzielle Wahl stellt. Während die europäische Union durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Transparenz und ethisches Handeln erzwingt, deklariert China genau diese Compliance-Bemühungen zur Bedrohung der nationalen Sicherheit. 

Dieser Artikel analysiert das daraus resultierende „Sanktions-Dilemma“, das über klassische Rechtsfragen weit hinausgeht. Wir beleuchten, warum diese Entwicklung für das C-Level aufgrund persönlicher Haftungsrisiken und drakonischer Zwangsmaßnahmen wie „Exit-Bans“ höchste Priorität hat. Für Compliance-Officer wird aufgezeigt, warum herkömmliche Audit-Methoden nun den Tatbestand der Spionage erfüllen können. Schließlich adressieren wir die spezifische Falle für Geldwäschebeauftragte, die bei der Umsetzung internationaler Sanktionen unmittelbar mit chinesischen Gegensanktionen kollidieren. Es ist kein bloßes regulatorisches Update – es ist quasi die Geburtsstunde einer neuen Ära der geopolitischen Compliance.

II. Fristen, zeitlicher Rahmen & Deadlines

Die Antwort auf die Frage nach den Fristen ist für westliche Unternehmen besonders unangenehm:

Es gibt keine Übergangsfristen.

1. Datum des Inkrafttretens

Beide Verordnungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten:

  • Order 834 (Industrie- und Lieferkettensicherheit): In Kraft seit dem 7. April 2026.

  • Order 835 (Gegenmaßnahmen gegen ausländische Rechtsausübung): In Kraft seit dem 13. April 2026.

Das bedeutet, dass jedes kommerzielle Handeln, jede Datenerhebung (Audit) und jede Umsetzung von Sanktionen seit diesen Daten bereits unter das neue Regime fällt. Es gibt keine „Schonfrist“, um interne Prozesse anzupassen.

2. Zu beachtende Fristen und Zeitrahmen

Obwohl die Gesetze sofort gelten, ergeben sich aus der Struktur der Verordnungen bestimmte zeitliche Dynamiken:

  • Reaktionsfristen bei Untersuchungen (Art. 14, Order 834): Sobald die chinesischen Behörden (z. B. MIIT oder MOFCOM) eine Untersuchung einleiten, werden extrem kurze Fristen für die Herausgabe von Dokumenten oder Stellungnahmen gesetzt. Oft bleiben Unternehmen nur wenige Tage, um auf Vorwürfe der „Lieferkettenschädigung“ zu reagieren.

  • Meldepflichten bei ausländischen Anordnungen: Wenn Ihr Unternehmen von einer ausländischen Behörde (z. B. durch ein US-Gericht oder eine EU-Behörde) angewiesen wird, China-bezogene Lieferketten zu kappen oder Daten herauszugeben, müssen Sie dies den chinesischen Behörden oft unverzüglich melden (gemäß dem erweiterten Blocking-Statute-Prinzip in Order 835).

  • Eintragung in die „Malicious Entity List“: Es gibt keinen festen Zeitplan, wann eine Firma gelistet wird. Die Listung kann jederzeit erfolgen, sobald ein „erheblicher Schaden“ für Chinas Interessen festgestellt wird.

III. Pflichten für betroffene Personen

Aus der Kombination von europäischem Recht (LkSG/CSDDD) und den chinesischen Verordnungen (Order 834/835) ergibt sich ein normativer Pflichtenkollision, der die Organhaftung massiv verschärft.

Hier ist die Aufschlüsselung der Pflichten nach Funktion:

1. Pflichten des C-Level (Vorstand/Geschäftsführung)

Für das Management verschiebt sich die Pflicht von der reinen Gewinnmaximierung hin zur geopolitischen Risikovorsorge.

a.) Strategische Organisationspflicht (§ 91 Abs. 2 AktG / § 43 GmbHG)

Das Management muss ein System zur Früherkennung existenzbedrohlicher Risiken unterhalten.

  • Normativer Bezug: Order 834 Art. 18 i.V.m. § 91 AktG.

  • Pflicht: Sie müssen bewerten, ob die Fortführung der bisherigen China-Strategie (z.B. radikale ESG-Ausschlüsse) das Unternehmen in China der Gefahr von Enteignungen oder Strafverfolgung aussetzt. Ein „Weiter so“ ohne Dokumentation dieser Abwägung ist eine Pflichtverletzung.

b.) Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern nach § 618 BGB

  • Normativer Bezug: Order 834 Art. 15 (Befugnis zu Ausreiseverboten).

  • Pflicht: Vor Entsendungen oder Dienstreisen nach China muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Wenn das Unternehmen gerade einen chinesischen Zulieferer nach CSDDD „bestraft“ hat, ist das Risiko für Manager vor Ort extrem hoch. Das Management ist verpflichtet, Mitarbeiter vor bekannten Risiken wie Exit-Bans zu schützen oder diese zu unterlassen.

2. Pflichten der Compliance-Funktion

Die Compliance muss den Spagat zwischen zwei sich widersprechenden Rechtsordnungen dokumentieren.

a.) Überwachung der Sorgfaltspflichten (§ 4 LkSG / Art. 5 CSDDD)

  • Normativer Bezug: § 4 LkSG (Risikomanagement) vs. Art. 13 Order 834 (Audit-Verbot).

  • Pflicht: Die Compliance muss ein Dilemma-Protokoll führen. Wenn Prüfpflichten nach LkSG aufgrund chinesischer Gesetze nicht erfüllbar sind, muss dies „unverzüglich“ als rechtliches Hindernis dokumentiert werden. Nur so kann man gegenüber der BAFA (Deutschland) oder EU-Behörden die „rechtliche Unmöglichkeit“ der Leistung geltend machen, um Bußgelder abzuwenden.

b.) Übermittlungskontrolle & Datenschutz (§ 11 BDSG / Art. 44 DSGVO)

  • Normativer Bezug: Order 834 Art. 12 (Schutz von Industriedaten).

  • Pflicht: Compliance muss verhindern, dass „sensible Industriedaten“ aus China nach Europa abfließen. Da die CSDDD Transparenz fordert, muss die Compliance ein Data-Gating-System etablieren: Welche Daten dürfen für den ESG-Bericht genutzt werden, ohne in China den Tatbestand des Verrats von Staatsgeheimnissen zu erfüllen?

3. Pflichten des Geldwäschebeauftragten (GwB)

Anpassung des Risikomanagements (§ 4 GwG)

  • Normativer Bezug: Order 835 (Anti-Blocking) vs. § 15 GwG (Verstärkte Sorgfaltspflichten).

  • Pflicht: Der GwB muss die Risikoanalyse des Unternehmens für China neu bewerten. China ist nun ein Land, in dem die Umsetzung westlicher Sanktionen illegal ist. Der GwB muss sicherstellen, dass das Transaktionsmonitoring so eingestellt ist, dass „False Positives“ vermieden werden, um nicht unnötig chinesische Firmen zu blockieren und damit Gegensanktionen nach Order 835 auszulösen.

IV. Problemfelder durch die Kollision zwischen europäischem und chinesischem Recht

Die von Ihnen beschriebene Situation rund um die China Orders 834 und 835 stellt eine Zäsur für das internationale Compliance-Management dar. Wir befinden uns im April 2026 in einer Welt, in der rechtstreues Verhalten in Europa (LkSG/CSDDD) automatisch zum Rechtsbruch in China führen kann – und umgekehrt.

Folgende Problemfelder sind für die betroffenen Verantwortlichen hervorzuheben, unterteilt in strategische, operative und persönliche Risiken:

1. Das „Sanktions-Dilemma“ (Catch-22)

Der größte Schmerzpunkt ist die normative Sackgasse. Compliance-Officer stehen vor der Wahl, welches Gesetz sie brechen wollen:

  • EU-Ebene: Werden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette nicht auditiert, drohen drakonische Bußgelder der BAFA (bis zu 2% des weltweiten Umsatzes) und zivilrechtliche Haftung nach der CSDDD.

  • China-Ebene: Führt man eben jene Audits durch (Order 834) oder setzt US/EU-Sanktionen gegen chinesische Partner um (Order 835), drohen die Einstufung als „unzuverlässige Einheit“, Enteignungen oder strafrechtliche Verfolgung wegen Spionage.

Pain Point: Es gibt kein „Richtig“ mehr, nur noch ein Abwägen des „geringeren Übels“.

2. Persönliche Haftung und „Exit-Bans“

Für das C-Level und Compliance-Verantwortliche ist das Risiko nicht mehr nur finanzieller Natur für das Unternehmen, sondern physischer und rechtlicher Natur für die Person:

  • Haftungsfalle § 93 AktG: Entscheidet sich der Vorstand gegen die Einhaltung des LkSG, um das China-Geschäft zu retten, haftet er dem Unternehmen gegenüber für die Bußgelder. Entscheidet er sich für das LkSG und China enteignet das Werk, haftet er für den Verlust des Assets.
  • Exit-Bans (Ausreiseverbote): Order 834 ermöglicht es chinesischen Behörden, Manager an der Ausreise zu hindern, wenn ihr Unternehmen gegen „nationale Sicherheitsinteressen“ verstößt.

  • Strafrechtliche Dimension: Compliance-Prüfungen werden nun als „Datenspionage“ gewertet. Ein Compliance-Officer riskiert durch die Anforderung eines simplen Audit-Berichts eine Inhaftierung in China.

3. Operative Blindheit und Daten-Gating

Die Orders unterbinden den freien Informationsfluss, der für modernes Risikomanagement essenziell ist:

  • Black Box China: Da „sensible Industriedaten“ (Order 834) China nicht verlassen dürfen, können europäische Zentralen ihre Töchter nicht mehr effektiv steuern oder überwachen.

  • Erosion des Vertrauens: Geldwäschebeauftragte müssen Transaktionen nach China mit „Samthandschuhen“ anfassen. Ein zu scharf eingestellter Filter, der eine politisch exponierte Person (PEP) in China blockiert, kann nun als Verstoß gegen Order 835 gewertet werden und das gesamte Institut in China gefährden.

4. Zeitdruck und Rückwirkung

Ein massiver Pain Point ist das Fehlen jeglicher Übergangsfrist:

  • Die Gesetze gelten seit dem 7. bzw. 13. April 2026. Da viele Lieferketten-Audits und Sanktionslisten-Abgleiche laufende Prozesse sind, befinden sich Unternehmen bereits seit Tagen im potenziellen Rechtsbruch.

  • Die Pflicht zur „unverzüglichen Meldung“ ausländischer Anordnungen (Order 835) zwingt Unternehmen zu einer Transparenz gegenüber Peking, die sie in den USA oder der EU als „Verrat“ oder Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten brandmarken könnte.

Quick-Check: China Orders 834 & 835 – Haftungs-Resilienz 2026

Check Zentrale Fragestellung zur Haftungsvermeidung
Dilemma-Protokoll etabliert?
Wird jede Entscheidung zwischen EU-Pflichten (LkSG/CSDDD) und China-Recht dokumentiert, um „rechtliche Unmöglichkeit“ nachzuweisen?
Data-Gating umgesetzt?
Ist technisch sichergestellt, dass keine sensiblen Industriedaten unkontrolliert aus China in EU-Systeme übertragen werden?
Audit-Strategie angepasst?
Wurden klassische Vor-Ort-Audits durch lokale, rechtssichere Prüfmechanismen ersetzt, um Spionagevorwürfe zu vermeiden?
Reise-Risiko bewertet?
Gibt es verbindliche Freigabeprozesse und Gefährdungsanalysen für China-Reisen (Exit-Ban-Risiko)?
AML-Filter kalibriert?
Sind Sanktions- und Transaktionsfilter so eingestellt, dass „False Positives“ gegenüber chinesischen Partnern vermieden werden?
Meldepflichten integriert?
Gibt es Prozesse zur unverzüglichen Meldung ausländischer Anordnungen an chinesische Behörden gemäß Order 835?
China-Strategie überprüft?
Wurde auf C-Level-Ebene dokumentiert, ob die aktuelle China-Exposition weiterhin tragfähig ist (Enteignungs- & Sanktionsrisiko)?
De-Risking initiiert?
Existieren alternative Lieferketten (Dual-Sourcing) und rechtliche Trennungen zur Reduktion der China-Abhängigkeit?

🚦 Haftungsstatus im geopolitischen Compliance-Dilemma

ROT
Akutes Risiko: Spionagevorwurf, Exit-Ban oder persönliche Haftung
GELB
Dilemma erkannt, aber operative Schutzmaßnahmen unvollständig
GRÜN
Dokumentierte Risikoabwägung & resiliente China-Strategie etabliert

V. Action Plan

Angesichts der massiven persönlichen und unternehmensweiten Risiken durch die Orders 834 und 835 (Stand April 2026) reicht ein klassisches „Abhaken“ von Checklisten nicht mehr aus. Es bedarf einer geopolitischen Neuausrichtung der Compliance-Struktur.


Hier sind die empfohlenen Sofort- und Strategiemaßnahmen:

1. Sofortmaßnahme: Das "Dilemma-Protokoll" etablieren

Da Sie rechtlich unmöglich beide Rechtsordnungen (EU vs. China) gleichzeitig vollumfänglich bedienen können, müssen Sie den Nachweis der rechtlichen Unmöglichkeit führen.

  • Dokumentationspflicht: Erstellen Sie für jede Compliance-Entscheidung ein Protokoll, das aufzeigt:

Welche EU-Pflicht (z. B. LkSG-Audit) bestünde.

Welches chinesische Gesetz (z. B. Order 834) die Erfüllung unter Strafe stellt.

Die Risikoabwägung, warum man sich für Weg A oder B entschieden hat.

  • Ziel: Exkulpation des Managements bei späteren Haftungsklagen (§ 93 AktG / Business Judgment Rule).

2. Operatives "Data Gating" & Lokalisierung

Um den Vorwurf der Spionage (Order 834) zu vermeiden, muss der Datenfluss aus China radikal kontrolliert werden.

  • In-China-for-China IT: Trennen Sie IT-Systeme für China-Aktivitäten strikt vom restlichen Konzernnetz. Sensible Industriedaten dürfen nur auf Servern in China liegen.

  • Audit-Substitution: Ersetzen Sie Vor-Ort-Audits durch westliche Compliance-Officer (Gefahr von Exit-Bans!) durch zertifizierte chinesische Drittanbieter, die die Daten vorab nach chinesischem Recht filtern („Data Cleansing“), bevor sie – in aggregierter Form – nach Europa gemeldet werden.

3. Personalschutz: Reise-Moratorium & Gefährdungsbeurteilung

Die Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) zwingt Sie dazu, Mitarbeiter vor dem Risiko von Ausreiseverboten zu schützen.

  • Reise-Check-In: Führen Sie eine verbindliche Freigabe für China-Reisen ein.

  • Exposure-Check: Mitarbeiter, die in kritischen Funktionen arbeiten (z. B. AML-Beauftragte, die Sanktionen umsetzen, oder ESG-Prüfer), sollten bis auf Weiteres nicht nach China reisen, wenn ihr Unternehmen zeitgleich restriktive Maßnahmen gegen chinesische Partner ergreift.

  • Lokalisierung des Managements: Ersetzen Sie mittelfristig "Expats" durch lokale chinesische Führungskräfte, um das Risiko von Exit-Bans für westliche Staatsbürger zu minimieren.

4. Finanz-Compliance: Kalibrierung der Filter

Für Geldwäschebeauftragte (GwB) ist die Feinjustierung der Screening-Systeme überlebenswichtig.

  • Vermeidung von "Over-Blocking": Überprüfen Sie Ihre Sanktionslisten-Parameter. Jedes fälschlicherweise blockierte chinesische Unternehmen („False Positive“) kann nach Order 835 als vorsätzliche Schädigung der chinesischen Wirtschaft gewertet werden.

  • Anerkennung der Blocking Statutes: Integrieren Sie Order 835 formal in Ihre Risikoanalyse nach § 4 GwG, um gegenüber der BaFin zu begründen, warum bestimmte Verschärfungen in China derzeit nicht ohne existenzielle Gefährdung des Instituts umsetzbar sind.

5. Strategischer "De-Risking" Plan

Langfristig müssen Unternehmen die Abhängigkeit so weit reduzieren, dass ein Rückzug oder eine Enteignung in China nicht den gesamten Konzern in den Ruin treibt.

  • Dual-Sourcing: Bauen Sie Lieferketten außerhalb Chinas für den nicht-chinesischen Markt auf, um im Falle einer Eskalation (Listung auf der Malicious Entity List) lieferfähig zu bleiben.

  • Asset-Legal-Separation: Rechtliche Trennung der China-Tochtergesellschaft vom Mutterkonzern (Joint Ventures oder eigenständige Holdings), um die Durchgriffshaftung auf das europäische Vermögen zu erschweren.


VI. Fazit

Das Jahr 2026 markiert das Ende der globalen Compliance-Harmonie. Die chinesischen Verordnungen Order 834 und 835 haben eine unberechebare Haftungsexposition begründet, das die der europäische Sorgfaltspflicht (CSDDD/LkSG) direkt diametral gegenünersteht. Was in der EU Gesetz ist, gilt in China nun potenziell als Spionage oder Sabotage.

Für das C-Level und Compliance-Verantwortliche bedeutet dies: Das Risiko ist physisch und persönlich geworden. Zwischen drakonischen Bußgeldern in Europa und Exit-Bans oder Enteignungen in China gibt es kein „Richtig“ mehr, sondern nur noch strategisches Risikomanagement. Wer jetzt nicht durch Dilemma-Protokolle, striktes Data-Gating und eine Neuzuweisung der Fürsorgepflicht reagiert, haftet im Ernstfall mit dem Privatvermögen oder der eigenen Freiheit. Das Zeitalter der geopolitischen Compliance hat begonnen.

Quellen

Quellen:

Ministry of Justice of Peole´s Republic of China

State Council Order 834

https://www.moj.gov.cn/pub/sfbgw/gwxw/xwyw/202604/t20260407_533569.html

State Council Order 835

https://www.gov.cn/zhengce/content/202604/content_7065398.htm

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